Die etwas andere Sportveranstaltung

allgemeine teilnahmebedingungen

mit der anmeldung erkennt der teilnehmer die nachfolgenden teilnahmebedingungen an:

  1. der veranstalter ist gegenüber dem teilnehmer nicht zum schadenersatz verpflichtet, wenn er in fällen höherer gewalt, aufgrund behördlicher anordnungen oder aus sicherheitsgründen die durchführung der veranstaltung ändern oder diese ganz absagen muss.

  2. die haftung für leicht oder durch mittlere fahrlässigkeit verursachte sach- und vermögensschäden wird ausgeschlossen. dies gilt nicht für schäden, die auf der schuldhaften verletzung einer vertraglichen hauptleistungspflicht des veranstalters beruhen sowie personalschäden.

  3. jeder teilnehmer ist eigenverantwortlich für eine ausreichende sportärztliche tauglichkeit.

  4. die veranstaltungshalle ist nur mit sauberen sportschuhen zu betreten. straßenschuhe oder schmutzige schuhe sind nicht erlaubt.

  5. keine haftung des veranstalters für abhanden gekommene werte und sachen.

  6. ich werde weder gegen die veranstalter, die ausrichter, die sponsoren der veranstaltung und die landkreise, städte, gemeinden und Ämter, auf deren territorium die veranstaltung durchgeführt wird, noch gegen die oder deren vertreter ansprüche erheben, sollte mir durch meine teilnahme schäden oder verletzungen entstehen.

ohne schriftliche anerkennung dieser bedingungen bei kauf einer eintrittskarte oder ohne nachträgliche unterschrift am veranstaltungstag ist die teilnahme nicht möglich.